Satzung

Satzung

 

 

§1 Name, Vereinssitz, Rechtsform

Der Verein führt den Namen „Blaues Haus“.

Sitz des Vereins und das Zentrum dessen Aktivitäten ist das Blaue Haus am Niederräder Ufer 2.

Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

§2 Vereinszweck

Vereinszweck ist die Schaffung einer Begegnungsstätte in Frankfurt am Main zur freien Entfaltung gemeinsamer Fähigkeiten und Interessen, und deren Bündelung.

Ziel ist die Förderung und Organisation künstlerischer, wissensfördernder und handwerklicher Aktivitäten, sowie die Vernetzung von Akteuren, welche in diesen oder verwandten Bereichen tätig sind.

Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:

1. Eigene Aktivitäten des Vereins.

2. Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Institutionen.

3. Zusammenarbeit mit freien Künstlern.

Der Vereinszweck richtet sich hierbei stets an eine breite Öffentlichkeit, und ist somit gleichzeitig An-und Aufforderung an jeden Interessierten, den Vereinszweck zu verwirklichen.

 

§3 Finanzierung

Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks (§2) notwendigen Mittel sollen durch Spenden, staatliche und kommunale Zuschüsse beschafft werden.

 

§4 Allgemeine Bestimmungen

1. Alle Inhaber von Ämtern des Vereins sind ehrenamtlich tätig.

2. Der Verein ist politisch, rassisch, konfessionell und hinsichtlich sexueller Orientierung neutral..

3. Der Verein ist ein eigenständiger Verein, der im Besonderen mit anderen Vereinen sowie mit anderen Partnern kooperiert.

4. Als schriftliche Form gilt auch die elektronische Post (Email), sofern die Mitglieder diese Form akzeptieren und dem Verein ihre Email-Adresse bekannt geben.

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Impressum

Projekt Blaues Haus e.V.